Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Der Zentralverkauf.de Treuhandservice GmbH wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 24.01.2006 eine Freistellung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 KWG für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts über ein Treuhandkonto erteilt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bundesanstalt untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
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