Das Zentralverkauf.de Treuhandkonto
Bei Ihrem Einkauf wird die Kaufpreissumme immer auf das angegebene Treuhandkonto eingezahlt und durch den Treuhandservice bis zur Auszahlungsfreigabe sichergestellt.
Bei der Bezahlung auf das Treuhandkonto können Sie zwischen einer herkömmlichen Banküberweisung (Vorauskasse) und verschiedenen Zahlungsanbietern wählen. Bitte beachten Sie, dass eine normale Überweisung bis zu 3 Werktagen dauern kann.
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Der Zentralverkauf.de Treuhandservice GmbH wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 24.01.2006 eine Freistellung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 KWG für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts über ein Treuhandkonto erteilt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bundesanstalt untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
D-53117 Bonn
Weitere Informationen finden Sie unter: BaFin

